Allgemeine Bedingungen zur ECC-"DrittesJahrGarantie"
Stand: 02.05.2019
Präambel
Die Firma ECC ESC International GmbH, Bentheimer Straße 118, 48529 Nordhorn, - nachfolgend "Garantiegeber" genannt – bietet als Reparaturdienstleister des Elektrofachhandels u.a. Garantieleistungen für Endkunden von Elektronik-Geräten an. Das Angebot des Garantiegebers umfasst insoweit Garantieverlängerungen sowie die damit verbundene Absicherung der dazu gehörigen Geräte. Die Erbringung der Garantieleistungen - nachfolgend "ECC ESC-Garantie" genannt – während des Leistungszeitraums erfolgt ausschließlich durch den Garantiegeber selbst. Der vorherige Vertrieb der Geräte erfolgt über den Handel. Die Liefermodalitäten und eine etwaige funktionsfähige Installation dieser Geräte werden zwischen dem Endkunden und dem Handel vereinbart.
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Bezeichnung "Endkunde" umfasst sowohl weibliche als auch männliche, geschlechtsneutrale und juristische Personen.
Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Endkunden gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
§ 1 Allgemeines
Die Rechte des Endkunden nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung, d. h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des Endkunden gegenüber dem Verkäufer, werden von der ECC ESC-Garantie nicht berührt. Diese Garantie gilt zusätzlich zu den anwendbaren Gewährleistungs- und Haftungsregelungen und beschränkt in keiner Weise die Rechte von Endkunden gegenüber Verkäufern oder andere zwingende bzw. gemäß dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abdingbare Rechte des Endkunden nach nationalem oder europäischem Recht. Diese Rechte des Endkunden bleiben unberührt.
§ 2 Entstehung, Beginn und Ende der ECC-Garantie
(1) Ein Leistungsanspruch des Endkunden aus dem Garantievertrag entsteht vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen zu §§ 3 ff. frühestens mit dem 25. Monat nach Kauf-/Lieferdatum des Gerätes durch den Endkunden. Die Leistungen aus diesen Bedingungen enden generell spätestens mit Ablauf des 36. Monats nach Kauf-/Lieferdatum des Gerätes.
(2) Der Leistungsanspruch ist dem Gerät fest zugeordnet und ist grundsätzlich nicht auf andere Geräte übertragbar. Sofern allerdings ein Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung/Mängelhaftung vom Fachhändler oder im Rahmen der Herstellergarantie des Herstellers von diesem gegenüber dem Endkunden durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte ersetzt wird, geht der Leistungsanspruch auf das neue Gerät über. Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist in den Fällen eines Gerätetausches allerdings die Vorlage eines entsprechenden Nachweises durch den Endkunden gegenüber dem Garantiegeber. Eine Änderung bezüglich der Leistungsdauer und des Leistungsinhaltes dieser Garantie ergibt sich dadurch nicht.
(3) Durch eine erbrachte Leistung nach diesem Garantievertrag verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
§ 3 Garantieumfang
(1) Ab dem 25. Monat und längstens bis zum Ablauf des 36. Monats nach Kauf-/Lieferdatum des registrierten Gerätes, besteht Anspruch des Endkunden auf Leistung bei unmittelbarem Verlust der Funktionsfähigkeit des Gerätes durch Materialfehler einzelner Bauteile oder des gesamten Gerätes. Die Garantie deckt nicht
(a) eine regelmäßige Wartung und Reparatur oder Ersatz von Teilen bedingt durch normalen Verschleiß,
(b) Verbrauchsmaterialien (Komponenten, die erwartungsgemäß im Laufe des Produktlebens regelmäßig ersetzt werden müssen)
(c) Schäden oder Defekte, die durch Gebrauch, Betrieb oder Behandlung des Gerätes verursacht wurden, die nicht dem normalen privaten Gebrauch entsprechen;
(d) Schäden oder Veränderung am Gerät durch:
(aa) unsachgemäßen Gebrauch einschließlich:
- eine Behandlung, die physische oder Oberflächen-Beschädigungen oder Schönheitsfehler des Gerätes zur Folge hat;
- Schäden durch Anschluss oder Nutzung des Gerätes für einen anderen als seinen vorgesehenen Zweck oder Nichtbeachtung der Bedienungs- und Installationsanleitungen;
- Installation oder Nutzung des Gerätes entgegen den geltenden technischen Standards oder Sicherheitsvorschriften im Land, in dem das Gerät installiert oder verwendet wird;
(bb) Schäden durch Viren oder durch Einsatz von Software, die nicht im Lieferumfang enthalten war oder unsachgemäß installiert wurde;
(cc) Schäden durch Verwendung des Gerätes mit anderen Systemen oder Geräten, die nicht auf diesen Einsatz ausgelegt sind;
(dd) Verwendung des Gerätes mit Zubehörteilen, Peripheriegeräten und/oder Komponenten anderen Typs; nach anderer Norm oder unter anderen Bedingungen als vom Hersteller des Gerätes zugelassen;
(ee) Reparaturen bzw. Reparaturversuche durch andere als vom Hersteller des Gerätes zugelassene Fachbetriebe;
(ff) Anpassungen oder Änderungen der ursprünglichen Konstruktion des Gerätes entgegen den Vorgaben des Herstellers des Gerätes
(gg) Nachlässigkeit
(hh) äußere Einwirkungen wie Unfälle, Feuer, Flüssigkeiten, Chemikalien, andere Substanzen, Überflutung, Erschütterungen, übermäßige Hitze, ungenügende Belüftung, Spannungsschwankungen, übermäßige oder nicht vorschriftsmäßige Versorgungs- oder Netzspannung, Strahlung, elektrostatische Entladungen wie Blitze, externe Kraft- und Stoßeinwirkungen
(2) Diese Garantie erstreckt sich lediglich auf Hardware-Komponenten des Gerätes, jedoch nicht auf Zubehörteile wie Akkus (einschließlich fest verbauter Akkus), Netzteile, Kabel, Freisprecheinrichtungen, Speicherkarten u.ä.), ebenso wenig auf Software, die dem Gerät beigelegt war.
(3) Der Leistungsinhalt dieser Garantie beschränkt sich auf die Ausführung der Reparatur/Instandsetzung des defekten Gerätes des Endkunden sowie die Veranlassung der Rücksendung des Gerätes an den Endkunden nach Reparatur/Instandsetzung. Die Garantie umfasst keine weitergehende Haftung vom Garantiegeber, insbesondere keine Haftung für Schäden, die nicht am Gerät selbst entstanden sind oder die durch den Ausfall des Gerätes bis zur Instandsetzung entstehen (z.B. Wegekosten etc.).
(4) Für den Fall, dass der gemeldete Gerätedefekt vom Garantiegeber im Rahmen zweier Reparatur/Instandsetzungsversuche nicht beseitigt werden kann oder aber die Kosten der Reparatur/Instandsetzung des defekten Gerätes dessen Zeitwert um mehr als 150 % übersteigen, ist der Garantiegeber berechtigt, den Anspruch des Kunden aus dem Garantievertrag durch Austausch des defekten Gerätes gegen ein identisches Modell (gleiche technische Ausstattung) vorzunehmen, sofern dieses beim Garantiegeber verfügbar ist. Andernfalls erhält der Endkunde beim Austausch ein dem Zeitwert des auszutauschenden Gerätes entsprechendes Ersatzgerät gleicher Art, Ausstattung und Güte. Alternativ kann als Ersatzgerät auch ein technisch gleichwertiges Gerät anderer Hersteller oder Baureihen angeboten werden.
(5) Alle Bauteile des Gerätes, die im Rahmen der Erbringung von Garantieleistungen ersetzt werden, gehen in das Eigentum des Garantiegebers über. Die neuen Teile bzw. Austauschteile gehen in das Eigentum des Endkunden über.
(6) Ein Anspruch auf ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur/Instandsetzung des defekten Gerätes besteht gegenüber dem Garantiegeber nicht.
§ 4 Bedingungen der Inanspruchnahme der Garantie
(1) Der Endkunde hat einen möglichen Garantiefall unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats nach Eintritt, in dem Internet-Garantieportal www.3jahregarantie.de des Garantiegebers über den dortigen Button "Reparaturauftrag anlegen" unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Erteilung der dort abgefragten Informationen und Befolgung der dort gemachten Vorgaben für die Abwicklung eines Garantiefalls zu registrieren.
(2) Der Garantiegeber wird unmittelbar nach Anzeige des Endkunden die notwendigen Prüfungen vornehmen und binnen drei Kalendertagen nach der unter vorstehender Ziff. 1 beschriebenen Registrierung im Internet-Garantieportal gegenüber dem Endkunden – bei Vorliegen der entsprechenden jeweiligen Voraussetzungen im gemeldeten Einzelfall – einen Leistungsanspruch aus der Garantie bestätigen oder einen Leistungsanspruch aus der Garantie ablehnen.
(3) Nach Bestätigung des Leistungsanspruchs aus der Garantie sendet der Garantiegeber dem Endkunden per E-Mail ein sog. Free Way Ticket. Das defekte Gerät ist daraufhin von dem Endkunden für diesen versandkostenfrei binnen einer Frist von 14 Kalendertagen unter Beachtung der in dem Garantieportal des Garantiegebers enthaltenen Anweisungen und unter Verwendung des Free Way Tickets an den Garantiegeber zur Reparatur/Wiederinstandsetzung zu versenden. Nach Ablauf von 14 Kalendertagen entfällt die Gültigkeit des Free Way Tickets.
(4) Um Schäden an abnehmbaren Datenspeichermedien oder Zubehörteilen oder den Verlust bzw. die Löschung von Daten zu vermeiden, muss der Endkunde diese entfernen, bevor er das Gerät zur Durchführung der Garantieleistung übersendet. Der Endkunde wird darauf hingewiesen und billigt, dass jedes im Zuge dieser Garantie durch den Endkunden an den Garantiegeber zur Reparatur/Instandsetzung überlassene Gerät aus technischen Gründen auf die Werkeinstellungen zurückgesetzt wird, was zu vollständigem Verlust der durch den Endkunden auf dem Gerät gespeicherten Daten führt.
(5) Nach Ausführung der Reparatur/Instandsetzung wird das Gerät durch den Garantiegeber unmittelbar und für den Endkunden versandkostenfrei ECC an die vom Endkunden bei der Registrierung des Garantiefalls im Garantieportal angegebenen Anschrift zurückversandt. Wenn trotz zweier Zustellversuche der Endkunde das Gerät nicht annimmt oder die Zusendung des Gerätes unter der vom Endkunden im Garantieportal bei der Registrierung angegebenen Anschrift nicht möglich ist, wird das Gerät über einen Zeitraum von 60 Kalendertagen aufbewahrt. Nach diesem Zeitraum sendet der Garantiegeber dem Endkunden in elektronischer Form (E-Mail) oder auf dem Postweg eine Benachrichtigung an die von ihm im Garantieportal bei der Registrierung angegebene Adresse. Falls der Endkunde das Produkt dann unter der vom Garantiegeber mitgeteilten Adresse binnen 30 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung nicht selbst abholt oder abholen lässt, behält sich der Garantiegeber das Recht vor, von dem Endkunden Schadensersatz zu verlangen, inklusive Lagerungsgebühren; Entsorgung des Produktes entsprechend den gültigen Gesetzen und Richtlinien; sowie ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht wegen unbezahlter Forderungen.
§ 5 Garantieausschlüsse/Beschränkungen
(1) Mit Ausnahme der unter § 3 erwähnten Leistungen übernimmt der Garantiegeber keine Garantie (weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig) für die Qualität, Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder sonstige Eigenschaften des Gerätes oder der beiliegenden bzw. damit verbundenen Software.
(2) Der Garantiegeber verpflichtet sich unter dieser Garantie nur zur Reparatur von Geräten, die diesen Garantiebedingungen unterliegen. Der Garantiegeber ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden materieller oder immaterieller Art wie Kaufpreis, Gewinneinbußen, Einnahmeverlust, Datenverlust, Verlust von Lebensfreude oder Nichtverfügbarkeit des Gerätes oder zugehöriger Komponenten, die direkt, indirekt oder als Folge von Produkten bzw. Dienstleistungen dieser Garantie oder anderweitig erwachsen können. Das gilt für Verluste oder Schäden durch:
- Beeinträchtigung oder Ausfall der Funktion des Gerätes oder damit verbundener Geräte durch Defekte bzw. durch die Nichtverfügbarkeit des Produkts, während es sich beim Garantiegeber oder einem vom Garantiegeber beauftragten Dritten befindet, Ausfallzeiten und geschäftliche Beeinträchtigungen;
- Ungenauigkeiten beim Leistungsergebnis des Gerätes oder der damit verbundenen Geräte;
- Schäden an oder Verlust von Softwareprogrammen oder wechselbaren Datenträgern; oder
- Virusbefall und anderen Ursachen.
(3) Diese Haftungsbeschränkung gilt für Verluste und Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Grund von Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, Vertragsbruch, ausdrückliche oder stillschweigende Garantien und Gefährdungshaftung. Falls diese Haftungsausschlüsse geltendem Recht ganz oder teilweise widersprechen, wird die Garantieleistung bzw. die Haftung des Garantiegebers begrenzt, soweit dies nach geltenden Vorschriften zulässig ist. Beispielsweise untersagen einige Ländergesetze den Ausschluss oder die Einschränkung der Schadenersatzhaftung wegen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten, Betrug und ähnlichen Handlungen. Jede Haftung, die nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, wird vom Garantiegeber auf die Dauer dieser Garantie begrenzt, sofern das geltende Recht dies zulässt. Die Haftung im Rahmen dieser Garantie ist der Höhe nach auf den Zeitwert des Gerätes, maximal dessen Neuwert, beschränkt. Sieht das einschlägige geltende Recht indes nur höhere als die vorbeschriebenen Haftungsgrenzen vor, gilt selbstverständlich diese höhere Haftungsbeschränkung.
§ 6 Datenschutz und Weitergabe von Daten/Informationen
(1) Der Endkunde willigt mit Registrierung des Garantiefalls ein und versteht, dass es zur Durchführung und Abwicklung der gewünschten Garantieleistungen durch den Garantiegeber erforderlich ist, dass der Garantiegeber seine personenbezogenen Daten erfasst, überträgt und verarbeitet. Der Garantiegeber nutzt und schützt die persönlichen Daten des Endkunden jedoch zu jeder Zeit nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Garantiegebers. Diese Datenschutzerklärung kann der Endkunde unter folgender Internetadresse einsehen: www.ecc.de/datenschutz
(2) Der Endkunde willigt mit Registrierung des möglichen Garantiefalls in dem Internet-Garantieportal des Garantiegebers ein und versteht, dass auch zur Abwicklung der Garantieleistungen vom Garantiegeber eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen zu diesen Zwecken Zugriff auf die Daten des Endkunden nach Maßgabe der Bestimmungen der unter Ziff. 1 genannten Datenschutzerklärung erhalten.
(3) Der Endkunde willigt mit Registrierung des möglichen Garantiefalls in dem Internet-Garantieportal des Garantiegebers ein und versteht, dass der Garantiegeber und/oder von ihm zur Abwicklung eines Garantiefalls eingesetzte Dritte und Erfüllungsgehilfen Daten über die in der unter Ziff. 1 genannten Datenschutzerklärung dargestellten Fälle hinaus nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Endkunden weitergeben, es sei denn, dass ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt, z.B. wenn er gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist. Bei Verdacht einer Straftat oder in Ermittlungsverfahren können Daten an Polizei, Strafverfolgungsbehörden und/oder Gericht übermittelt werden.
§ 7 Kündigung
Der Garantiegeber ist zur fristlosen Kündigung der Garantieverlängerung berechtigt, wenn der Endkunde eine wesentliche Vertragspflicht nicht erfüllt oder gegen eine Bedingung dieser Vereinbarung (z.B. falsche Angaben) verstößt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen ein Leistungsanspruch des Endkunden nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
(2) Soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Anzeigen und Erklärungen des Endkunden sind – soweit nicht gesondert geregelt – in Textform an den Garantiegeber zu richten.
(4) Erfüllungsort ist Nordhorn.
(5) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Garantiegeber und dem Endkunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die
zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(6) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Garantiegeber ist der Sitz des Garantiegebers, sofern es sich bei dem Endkunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.